06.03.2009 KAG
Freiburg
Urteil vom 5.12.2008 Az 4/2008 Die Klage, die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission
des DCV widerspreche in wesentlichen Passagen den Vorgaben des Art. 7 der Grundordnung
des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO)
und verletze damit Rechte der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission
des DCV wird als derzeit unzulässig abgewiesen - Revision ist zugelassen