Zentral-KODA-Organ Nr. 83 Dezember 2021 Im Bereich der Katholischen Kirche können künftig befristete Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund nur noch für die Dauer von 14 Monaten abgeschlossen werden – bei nur noch einmaliger Verlängerung. Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat mit seinem Entscheid einen entsprechenden Beschluss der "Zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Bereich" (Zentral-KODA) bestätigt.