Mitarbeitervertretung
und Datenschutz 1 Informationen zum Datenschutz der Katholischen
Kirche - Mitarbeitervertretung und Datenschutz - Der Diözesandatenschutzbeauftragte
der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück
und Münster i. oldenb. T.
Mitarbeitervertretung
und Datenschutz 2 Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen - Orientierungshilfe Datenschutz im Personalrat
Ein Fragebogen
zur Mitarbeiterzufriedenheit Hinweis:
Fragebogenaktionen von Interessenvertretungen
sind zulässig, sofern
diese zur Vorbereitung von Themen aus dem
Aufgabenbereich
durchgeführt werden (siehe KAG Mainz Urteil M 08/11 Mz vom
11.08.2011 mit Verweis auf BAG AP 10 zu §
80 BtrVG 1972).
Der Inhalt muss sich im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen
Aufgaben
bewegen und dem Informationsaustausch dienen. Die
Befragung muss durch
sachliches Vorgehen geprägt sein und eine
Gegenmeinung zulassen.
Hierzu gehört es, dass der Befragte auf
dem Fragebogen die Möglichkeit
einer Befürwortung oder einer
Ablehnung erhält.