Mitarbeitervertretung ist
Repräsentationsorgan
Die MAV repräsentiert die Mitarbeiterschaft gegenüber dem DienstgeberÜberwachungsorgan
Die MAV hat über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Gleichbehandlung zu wachenGestaltungsorgan
Die MAV bestimmt das "Gesetz der Einrichtung" mit und gestaltet durch Dienstvereinbarungen ArbeitsvertragsinhalteDie MAV ist damit
Interessenvertretungsorgan