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Kirchliche Arbeitsgerichte

Ergebnisse / Entscheidungen alphabetisch nach Rechtsthemen sortiert

Amtsenthebung - Amtspflichtverletzung - Arbeitsbefreiung - Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitsrechtliche Kommission (AK-Ordnung) - Arbeitsvertragsrecht - Arbeitszeit - AVR-Anwendung - Behinderung (MAV) - Benachteiligung (KODA) - Benachteiligung (MAV) - Bereitschaftsdienstentgelt - Beschäftigungsumfang - Beschluss - Beteiligung Bischof (KAGO) - Betriebsänderung - Betriebsfrieden - Betriebsübergang - Betriebsverfassung - Beurteilung - Bevollmächtigung Rechtsanwalt - DiAG-MAV Mitgliedschaft - Dienstvereinbarung - Dienstgeber - Eingruppierung (Vergütungsgruppe) - Eingruppierung (Erfahrungsstufe/Regelvergütungsstufe) - Einigungsstelle - Einladung - Einrichtungsbegriff - Einstellung - Fortbildung - neu Freistellung - Fristen - Geldbuße - Gesamt-MAV - Gesundheitsschutz - Grundordnung - Information - Klagebefugnis (DiAG) - Klagefrist - KODA - Kosten - Kündigung - Leiharbeit - Leistungsvergütung - Massenentlassung - Maßnahmen Information und Zusammenarbeit - MAVO-Anwendung - MAVO-Änderung - Mitarbeiter (§ 3 Nrn 3,4) - Mitarbeitergespräche - Mitarbeiterumfrage - Mitarbeiterversammlung - Nebentätigkeit - Presseerklärung - Restmandat - Rückgruppierung - neu Schulung - Schweigepflicht - Soziale Einrichtungen - Stellenplan - Streitwert - Tätigkeit (geringerwertig) - Technische Einrichtungen - Übertragung höher-/niedrigerwertigen Tätigkeit - Überleitung (Mitbestimmung) - Unterlassungsanspruch - Veranstaltungen für Mitarbeiter - Verfügung (einstweilige) - Vergütung - Verhinderung - Verletzung Beteiligungsrecht - Versäumnis - Versetzung - Vorlage Unterlagen - Wahlen - Wirtschaftsausschuss - Zusammenarbeit - Zuwendungen (soziale) - Zwangsvollstreckung

richter
 
Hinweis: Die Zusammenstellung wird ständig aktualisiert
neu am 13.02.2024 neu eingestellte Urteile

Themen

Entscheidungen

 
Amtsenthebung
Amtspflichtverletzung
  • KAG Mainz
    M 17/14 Tr vom 28.04.2014

    Einstweilige Verfügung - § 26 MAVO
    Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit, erhebliche Störung des Betriebsfriedens Verstoß gegen Friedenspflicht und Neutralitätsgebot versus Recht auf Meinungsfreiheit - Entfernung Presseerklärung von der Homepage der Gesamt-MAV

  • KAG Rottenburg-Stuttgart
    AS 32/09 vom 20.11.2009

    Amtspflichtverletzung / Behinderung von Vorstandsmitgliedern der DiAG-MAV wegen verweigerter Herausgabe von Zugangsdaten zur Homepage

Arbeitsbefreiung
Arbeitsrechtliche Kommission - AK-Ordnung
Arbeitsvertragsrecht
Arbeitszeit
AVR-Anwendung
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil K 14/12 vom 30.11.2012

    Das Urteil des KAG Freiburg K1/2012 vom 24.05.2012 wird aufgehoben.
    Es wird festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Caritasverband e.V. und dem Deutschen Orden Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutsche Provinz, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vom 2.11.2011/14.112011 die Rechte der Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. nach §§ 1 Abs. 3 und 10 der AK-Ordnung verletzt und nichtig ist, soweit sie einen Dispens bezüglich der Einhaltung der AVR des Deutschen Caritasverbandes enthält

  • KAG Freiburg
    Urteil K1/2012 vom 24.05.2012

    Keine Verpflichtung des Deutschen Ordens als Mitglied des Deutschen Caritasverbandes zur Anwendung der AVR bis 31.12.2016 - Die Mitglieder der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission sind nicht beteiligungsfähig

Behinderung (MAV)
Benachteiligung (KODA)
Benachteiligung (MAV)

Bereitschaftsdienstentgelt

 

Beschäftigungsumfang (Veränderung)
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    M 12/08 vom 7. November 2008

    In der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Mitarbeiters liegt eine Einstellung nach § 38 MAVO Trier. Die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs um 7,25 Wochenstunden ist aber nicht erheblich.

Beschluss
Beteiligung Bischof (KAGO)
Betriebsänderung
Betriebsfrieden
Betriebsübergang
Betriebsverfassung
Beurteilung

Bevollmächtigung Rechtsanwalt

 

DiAG-MAV Mitgliedschaft
Dienstvereinbarung
Dienstgeber
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 05/2021 vom 26.11.2021

    1. Wer "bestellte Leitung" im Sinne des § 2 Abs. 2 MAVO ist, richtet sich nach dem Organisations- und Satzungsrecht des Dienstgebers.
    2. Die im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags amtierende Geschäftsführung muss über die notwendige Handlungsvollmacht verfügen (im Streitfall bejaht).

Eingruppierung (Entgelt-/Vergütungsgruppe)
Eingruppierung
(Erfahrungsstufe/Regelvergütungsstufe)
Einigungsstelle
Einladung
Einrichtungsbegriff
Einstellung
Fortbildung
Freistellung
Fristen
  • Kirchliches Arbeitsgericht Münster
    Urteil 34/10-KAG-MS vom 24.02.2011

    Mitbestimmung Bereitschaftsdienstentgelt, verspätete Anrufung des Kirchlichen Arbeitsgerichts: In Analogie zu § 44 KAGO ist eine Frist von vier Wochen anzunehmen, in der die Mitarbeitervertretung nach Kenntniserlangung eines Verstoßes der Dienstgeberseite gegen die Vorschriften der MAVO das Kirchliche Arbeitsgericht anrufen muss

Geldbuße gemäß § 53 KAGO
Gesamt-Mitarbeitervertretung
  • KAG Rottenburg-Stuttgart
    Urteil AS 07/23 vom 22.05.2023

    Die Wahl zur Gesamtmitarbeitervertretung wird für ungültig erklärt.
    Die Regelungen gemäß § 55 MAVO Diözese Rottenburg-Stuttgart gelten für auf dieser Grundlage gebildeten Gesamtmitarbeitervertretungen trotz des 2018 in Kraft getretenen § 24 MAVO Gesamtmitarbeitervertretung / erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung weiter

  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 03/2020 vom 26.11.2021

    Leitsatz: Unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 MAVO Limburg kann eine erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung auch dann gebildet werden, wenn bei einem der betroffenen Rechtsträger bereits eine Gesamtmitarbeitervertretung nach § 24 Abs. 1 MAVO Limburg besteht.

  • KAG Rottenburg-Stuttgart
    Urteil AS 09/21 vom 27.09.2021

    Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die mit der Gesamtmitarbeitervertretung geschlossene Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit anzuwenden.


  • KAG Mainz
    Urteil M 13 / 2020 sp vom 20.10.2020

    Regelungen zur Arbeitszeit fallen in den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Mitarbeitervertretung - keine Zuständigkeit der Gesamtmitarbeitervertretung bei Dienstvereinbarung zur Arbeitsze
    it - Kostenübernahme bei Beiziehung eines Rechtsawaltes als sachkundige Person

  • KAG Mainz
    Urteil M 40/2019 sp vom 10.03.2020

    Bildung Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterter Gesamtmitarbeitervertretung


  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 18/2019 vom 15.05.2020

    Die Bildung einer erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung (eG-MAV) setzt nach § 24 Abs. 2 MAVO voraus, dass die einheitliche und beherrschende Leitung der beteiligten selbständigen kirchlichen Einrichtungen bei einem Rechtsträger liegt. Das Abhängigkeitsverhältnis als Grundlage des beherrschenden Einflusses kann vor allem gesellschaftsrechtlich durch eine Mehrheitsbeteiligung begründet werden. Eine anderweitig begründete Abhängigkeit muss der gesellschaftsrechtlich vermittelten Abhängigkeit zumindest gleichwertig sein. Dazu muss das herrschende Unternehmen über die rechtlich verfestigte Möglichkeit verfügen, grundsätzlich alle unternehmensrelevanten Entscheidungen des abhälngigen Unternehmens zu steuern.

  • KAG Mainz
    Urteil M 40/2019lb vom 20.03.2020

    Bildung einer erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung im Bereich von drei Rechtsträgern bei bereits bestehender Gesamt-MAV

Gesundheitsschutz
Grundordnung
Information
Klagebefugnis DiAG-MAV (Aktivlegitimation)

Klagefrist

 

 

  • Kirchliches Arbeitsgericht Münster
    Urteil 34/10-KAG-MS vom 24.02.2011

    Mitbestimmung Bereitschaftsdienstentgelt, verspätete Anrufung des Kirchlichen Arbeitsgerichts: In Analogie zu § 44 KAGO ist eine Frist von vier Wochen anzunehmen, in der die Mitarbeitervertretung nach Kenntniserlangung eines Verstoßes der Dienstgeberseite gegen die Vorschriften der MAVO das Kirchliche Arbeitsgericht anrufen muss.
KODA
Kosten
Kündigung
Leiharbeit
Leistungsvergütung
Massenentlassung
Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit
MAVO-Anwendung
  • Kirchliches Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen
    Beschluss 1 MV 08/14 vom 31. Mai 2014

    zu § 25 MAVO, Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 der GrO, § 1 Abs. 2 MAVO
    Übernimmt ein der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt nicht unterliegender kirchlicher Rechtsträger bis spätestens zum 31.12.2013 nicht die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" verbindlich durch Übernahme in sein Statut, hat er nach § 1 Abs. 2 Satz 2 MAVO im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen, dazu gehört auch die MAVO, nicht mehr am Selbstbestimmungsrecht der Kirche gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV teil.

    KAG Mainz
    Urteil vom M 13/11 Lb vom 19.03.2012

    Keine Anwendung der MAVO Limburg in der Betriebsträgergesellschaft Abtei M. mbH, als Rechtsträger des Privaten Gymnasiums M., da eine verbindliche Übernahme der Grundordnung nicht erfolgt ist

  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 08/11 vom 10.02.2012

    Bei der AllgäuStift-Stiftungsgruppe erlassenen Ordnung für Mitarbeitervertretungen handelt es sich nicht um kirchliches Recht, sondern um eine letztlich vom Arbeitgeber selbst geschaffene schuldrechtliche Ordnung, die nicht die Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes verdrängen kann

  • KAG Hamburg
    Urteil I MAVO 05/11 vom 28.09.2011

    Anwendung der MAVO des Erzbistums Berlin: Ist ein Antrag ausdrücklich als Feststellung formuliert, kann er nicht als Leistungsantrag ausgelegt werden.
    Ist eine Feststellungsklage allein auf die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage gerichtet, fehlt ihm das erforderliche Rechtsschutzinteresse; er ist als unzulässig abzuweisen.


MAVO-Änderung
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 27/2020 vom 09.07.2021

    Die Beteiligungsfähigkeit des Diözesanbischofs nach § 8 Absatz 2 KAGO ist regelmäßg zu verneinen. Eine Beteiligung kommt allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, wenn anders wirksamer Rechtsschutz nicht zu erreichen ist.

Mitarbeiter
Mitarbeitergespräche
Mitarbeiterumfrage
Mitarbeiterversammlung
Nebentätigkeit
Presseerklärung
Restmandat
Rückgruppierung
Schulung
Schweigepflicht
Soziale Einrichtung

Stellenplan
Streitwert
Tätigkeit (geringwertige)
Technische Einrichtungen
(Einführung und Anwendung)
Übertragung (dauerhaft) höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
Überleitung (Mitbestimmung)
Unterlassungsanspruch
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 15/11 vom 31.08.2012

    Unterlassungsanspruch der Mitarbeitervertretung ergibt sich aus § 33 MAVO - keine Mitbestimmung bei Bauarbeiten gem. § 36 Abs. 1 Nr. 10 MAVO -
    dieser Beteiligungstatbestand erfasst Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach gesetzlicher Vorschrift oder aus freiem Entschluss des Dienstgebers ergriffen werden sollen, um die Beschäftigten allgemein zu schützen oder vor konkreten Gefahren zu bewahren, welche die Tätigkeit auf bestimmten Arbeitsplätzen mit sich bringt. Es genügt nicht, dass eine Maßnahme sich nur mittelbar auf den Arbeits- oder Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt

Veranstaltungen für Mitarbeiter

Verletzung Beteiligungsrecht
  • KAG Freiburg
    Urteil M06/2012 vom 07.01.2013

    Verletzung des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 33, 35 Absatz 1 Nr. 1 MAVO i.V.m. § 2 Abs. 2 KAGO hinsichtlich der Eingruppierung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Behinderung der Mitarbeitervertretung gemäß § 18 Abs. 1 MAVO

Verfügung; einstweilige
Vergütung
Verhinderung
Versäumnis
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 14/2021 vom 26.11.2021

    1. Im Prozess vor den kirchlichen Arbeitsgerichten gibt es ebenso wie im Beschlussverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz kein Versäumnisverfahren.
    2. Die "säumige" Partei hat aber nur dann ihr Recht auf rechtliches Gehör verwirkt, wenn sie trotz Ladung unentschuldigt ausbleibt (im Streitfall verneint).

Versetzung
Vorlage Unterlagen
Wahlen
 Wirtschaftsausschuss
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 21/2020 vom 09.07.2021

    1. Ob von der Möglichkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 27b Absatz 1 MAVO Gebrauch gemacht wird, obliegt allein der Entscheidung des Bestellungsorgans. Ein Einvernehmen mit dem Dienstgeber ist nicht erforderlich.
    2. Die wirksame Bildung eines Wirtschaftsausschusses bedarf eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Bestellungsorgans (im Streitfall einer Gesamtmitarbeitervertretung).

  • Gemeinsames KAG Hamburg
    Urteil MAVO 07/2019 vom 17.10.2019

    Für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach § 27b MAVO ist nicht das Einvernehmen mit der Beklagten erforderlich. Dieser kann der Bildung auch nicht widersprechen.
Zuwendungen (soziale)
Zusammenarbeit, vertrauensvolle
  • Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
    Urteil M 13/14 vom 20.11.2015

    Zur Frage, ob die Gesamt-MAV befugt ist, eine Pressemitteilung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen; Auslegung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit

  • KAG Mainz
    M 17/14 Tr vom 28.04.2014

    Einstweilige Verfügung - § 26 MAVO
    Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit, erhebliche Störung des Betriebsfriedens Verstoß gegen Friedenspflicht und Neutralitätsgebot versus Recht auf Meinungsfreiheit - Entfernung Presseerklärung von der Homepage der Gesamt-MAV

Zwangsvollstreckung