Es gibt JA-Stimmen, NEIN-Stimmen - und es gibt Enthaltungen.
Und sehr schnell kommen manche ins Schleudern, wenn z. B. in einem
siebenköpfigen
Gremium die Abstimmung drei JA-Stimmen, zwei NEIN-Stimmen und zwei
Enthaltungen ergibt?
Zunächst einmal: Die MAV trifft ihre Entscheidungen als
Kollektivorgan durch Beschluss. Beschlüsse können nur gefasst
werden, wenn die MAV auch beschlussfähig ist; dazu müssen
mehr als die Hälfte der MAV-Mitglieder anwesend sein und auch
an der Beschlussfassung teilnehmen.
Des weiteren können Beschlüsse natürlich nur auf ordnungsgemäß
einberufenen Sitzungen gefasst werden, dies setzt die ordnungsgemäße
Ladung unter rechtzeitiger Mitteilung der Tagesordnung voraus.
Gemäß 14 Abs. 5 MAVO beschließt die MAV mit der Stimmenmehrheit
der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt. Es ist also die Mehrheit der Stimmen gefordert.
Wenn wir bei dem o. g. Beispiel (drei JA-Stimmen, zwei NEIN-Stimmen
und zwei Enthaltungen) bleiben: da die Mehrheit der teilnehmenden
MAV-Mitglieder
für den Antrag stimmen muss, wirken sich die
Stimmenthaltungen von MAV-Mitgliedern als NEIN-Stimmen aus; damit wäre
der Antrag abgelehnt (nur drei JA-Stimmen von insgesamt sieben Stimmen,
damit keine Stimmenmehrheit).
Doch - war das so beabsichtigt? Wollten die zwei MAV-Mitglieder durch
ihre Stimmenthaltung tatsächlich ihre Ablehnung ausdrücken?
Sicher nicht, denn dann hätten sie ja gleich mit NEIN stimmen können.
Aus dieser unbefriedigenden Situation gibt es einen Ausweg: derjenige,
der sich tatsächlich enthalten will, sollte ausdrücklich erklären,
an der Beschlussfassung nicht teilzunehmen.
Dann bleiben diese MAV-Mitglieder bei der Berechnung der Stimmenmehrheit
unberücksichtigt; die erklärte Nichtteilnahme wird nicht als
Gegenstimme gezählt.
Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Hätten die beiden MAV-Mitglieder
statt sich zu enthalten, ihre Nichtteilnahme erklärt, so wäre
die MAV mit fünf Abstimmenden beschlussfähig gewesen und
der Antrag wäre mit drei zu zwei Stimmen angenommen gewesen.
Tja, Deine Rede sei JA JA, NEIN NEIN; alles andere ist von Übel!
Fazit: wenn wirklich Stimmenthaltung gemeint ist, sollte die Nichtteilnahme
an der Abstimmung erklärt werden!
Unser Vorschlag für MAV-Vorsitzende: weisen Sie Ihre MAV auf diese
Problematik hin und fragen bei Beschlüssen Zustimmung,
Ablehnung , Nichtteilnahme und Stimmenthaltung
ab!