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AK-Info 12/1999

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
W.Becker-Freyseng, Dr.G.R.Clausen, F.-J.Dorenkamp, H.Sudhop, Th.Schwendele, J.Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 09.12.1999

Beschlossen...

 ... hat die AK nur noch redaktionelle Ergänzungen zu früheren Beschlüssen, liebe Leserinnen und Leser! Die Luft ist raus, die schwierigeren Entscheidungen hat man der ab 1. Januar 2000 amtierenden AK überlassen. So z.B. den Versuch, die betriebliche Alterssicherung der Caritas mit Zusatzversorgungskasse und/oder der "Selbsthilfe" zukunftsfest zu machen. Auch die offizielle Beerdigung der Anlage 18, Quelle aller Benachteiligungen und Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wird wohl eine der ersten Amtshandlungen der neuen Kommission werden müssen.
Mit dieser Ausgabe halten Sie das letzte AK-Info der "alten" Redaktionsgruppe in Händen. Sie hat versucht, Ihnen vier Jahre lang das Neueste aus der AK "rüberzubringen". Da war Angenehmes darunter, z.B. die Gehaltssteigerungen, aber auch Unangenehmes, z.B. die Öffnungs- und Härtefallklauseln. Wir befürchten, dass diese Mischung aus Zuckerbrot und Peitsche auch die nächste Amtsperiode prägen wird. Denn die neugewählte Dienstgeberseite, in der die Vertreter  der großen Einrichtungsträger deutlich mehr Gewicht in die Waagschale werfen, wird versuchen, aus diesem Gewicht wirtschaftliche Vorteile für die Einrichtungen herauszuschlagen. Und das geht in der Regel zu Lasten der Realeinkommen der Beschäftigten.
Das Gezerre um die Tarifübernahme in den letzten beiden Jahren hat auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der früheren Teilnahmslosigkeit aufgeschreckt. Plötzlich rafften sie sich zu Unterschriftenaktionen und sogar zu Demonstrationen auf. Gängige Mittel zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen sind auch bei der Caritas kein Tabu mehr.
Das ist die Folge des Einzugs von mehr Markt auch in die Dienste der Caritas. Wenn der Bezugspunkt BAT und Vergleichbarkeit mit dem Öffentlichen  Dienst aufgegeben wird, kommen die Tarifkonflikte, die bislang von Müllwerkern und der Straßenreinigung auch für die Caritas ausgetragen wurden, direkt in die Caritas-Häuser.
Doch auf die MAVen vor Ort kommen noch weitere Anforderungen zu. Um Einrichtungen möglichst genau den Marktverhältnissen der Region anpassen zu können, werden Öffnungsklauseln für entsprechende Dienstvereinbarungen wohl noch zunehmen.
Dadurch entsteht erhöhter Beratungsbedarf für die  MAVen. Bisher haben sich die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften bemüht, den zu decken. Doch es gibt Diözesen, die bayerischen zumal, die ihren DiAGen das Beratungshandwerk legen wollen...
Wir in der AK machen uns jedenfalls darauf  gefaßt, daß die turbulenten Tage 1999 erst der Anfang und nicht schon das Ende waren.
Das neue Info-Team wird Sie voraussichtlich auch künftig aus erster Hand über das Geschehen in der AK unterrichten. Auf Wiedersehen und auf Wiederlesen sagt

Ihr (altes) AK-Info-Team

PS 1: Es gibt wieder eine Sonderseite des "AK-Magazins" zum Thema "Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf volle tarifliche Leistungen" - Lesen und danach handeln!

PS 2: Eine inhaltliche und politische Bewertung der Anwendung der Härtefallklausel finden Sie im Anschluß an dieses Info.

PS 3: Ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen ultimativen Jahrtausend-Rutsch wünschen wir Ihnen natürlich auch noch!



Stellungnahme der Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes zur Anwendung der Härtefallklausel nach Anlage 1 Nr. XVII zu den AVR

 

1. Die häufige Anwendung der  Härtefallklausel nach den Beschlüssen der AK vom Juli 99 könnte den Schluß zulassen, daß die Härtefallklausel
a) für die Existenz der Einrichtungen notwendig und
b) für die Sicherung der Arbeitsplätze erfolgreich war.
Trotzdem bleibt bei den Mitarbeitervertretungen wegen der ebenso  häufig nicht offen gelegten finanziellen Situation der Einrichtungsträger ein ungutes Gefühl zurück.

2. Man könnte jedoch auch zu dem Schluß kommen, daß hier eine günstige Gelegenheit genutzt wurde, Einsparungen im Personalbereich durchzuziehen.

3. Auf Dienstnehmerseite ist zudem der Eindruck entstanden, daß die Mitarbeiter einiger Einrichtungen über den Gehaltsverzicht zu einem Investitionsopfer verpflichtet wurden, dem als Gegenleistung nur die trügerische Sicherheit des Arbeitsplatzerhaltes in Aussicht gestellt wird.

4. Einige Fälle legen den Verdacht nahe, dass bei einem geeigneten Management die Anwendung der Härtefallklausel hätte vermieden werden können.

5. Unabhängig davon, welche der Ansichten die zutreffende ist, ist unabweisbar ein erheblicher Beratungsbedarf der Mitarbeitervertretungen zu konstatieren. Diesem Beratungsbedarf, insbesondere Rechts- und Wirtschaftsberatung, wird in der Regel vor Ort nicht Rechnung getragen, insbesondere im Hauptanwendungsgebiet der Härtefallklauseln. Weder den dortigen Diözesanen Arbeitsgemeinschaften noch den Mitarbeitervertretungen werden die dafür erforderlichen Mittel in ausreichendem Maße  zur Verfügung gestellt.

6. Auch die Absichten der bayerischen (Erz-)Diözesen, die derzeitigen Befugnisse  der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften deutlich einzuschränken, tragen nicht zur  Akzeptanz des bisherigen betriebsnahen   Lösungsansatzes bei.

7. Ohne Rechts- und Wirtschaftsberatung steht ein Häuflein Laien in der Mitarbeitervertretung einem Team von  Fachleuten gegenüber und kann von diesen nach Belieben ausmanövriert werden.

8. Es muß daher festgestellt werden, daß die MAV einer Einrichtung mit der Aufgabe der Ausfüllung einer Härtefallklausel in der Regel überfordert zu sein scheint.

9. Für die Mitarbeiterseite in der  Arbeitsrechtlichen Kommission bedeutet das, daß eine künftige Regelung den unvermeidlichen psychischen Druck, der von einer wirtschaftlich gefährdeten Einrichtung ausgeht, von der Mitarbeitervertretung auf eine andere, möglichst unabhängige, Entscheidungsebene verlagern muß.

10. Die kirchlichen Entscheidungsträger werden aufgefordert zu prüfen, ob sie auch weiterhin den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer insolvenzgefährdeten Einrichtung den Vortritt vor eigenen Sanierungsbemühungen lassen wollen.
 

Mainz, am 9.12.99


Seit 4 Jahren gibt es das AK-Magazin
 
Es berichtet dreimal jährlich über Hintergründe und Entwicklungen der Diskussionen in der Arbeitsrechtlichen Kommission.
Es bringt Kurzkommentare zu neuesten AK-Beschlüssen (den AVR-Kommentar) und informiert über interessante Urteile von Arbeitsgerichten.
Es wird von Mitgliedern der Mitarbeiter-Sprechergruppe in der Arbeitsrechtlichen Kommission geschrieben und verantwortet.
Die arbeitsrechtliche Beratung und Redaktion liegt bei Wilderich von Fürstenberg.
Bisher sind 12 Nummern erschienen.