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AK-Info 03/1999

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
W.Becker-Freyseng, Dr.G.R.Clausen, F.-J.Dorenkamp, H.Sudhop, Th.Schwendele, J.Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 29. März 1999

Gescheitert...

ist der erste Versuch der AK, den BAT-Abschluss 1999 in die AVR zu übernehmen. Die 27 Stimmen der Dienstnehmerseite reichten dazu nicht aus. Und standhaft weigerte sich anschließend die Dienstnehmerseite, einer abgespeckten Lock-Version auf den Leim zu gehen. Dafür gab es nur die eigenen 26 Stimmen der Dienstgeber. (Die Azubis und Krankenpflegeschülerinnen und -schüler waren nicht dabei, die Einmalzahlung fehlte und der Osten hätte mit einer verspäteten lnkraftsetzung die dortige Caritas retten sollen)

Damit bestätigen sich Befürchtungen, daß die Dienstgeberseite in der AK erneut das Tarittheater von 1998 wieder auf den Spielplan setzen will - vermutlich wegen des großen Erfolges in der letzten Spielzeit. Als Begründung wiederholte die Dienstgeberseile die alte Leier von der ungesicherten Finanzierung der caritativen Dienste, insbesondere des Krankenhausbereiches.

Die Dienstnehmerseite hielt dem entgegen, daß man offenbar unfähig sei, die seit den Beschlüssen vom Dezember 1997 deutlich verbesserte tarifliche Konkurrenzsituation in einen Marktvorteil umzumünzen. Denn worum im öffentlichen Dienst noch gefeilscht werde, nämlich um Notöffnungsklauseln und um Mobilzeitvereinbarungen, das habe die Caritas bereits seit über einem Jahr.

Damit wird immer deutlicher, daß die eigentlichen Probleme der Caritas nicht im finanziellen, sondern im Managementbereich zu suchen sind. Was man auf dem Markt nicht erwirtschaftet, holt man sich von den Mitarbeitern.

Damit gebe man das Betriebsrisiko an die Mitarbeiter weiter. Diese völlig neue Interpretation von Dienstgemeinschaft wurde von den Dienstnehmern in der Arbeitsrechtlichen Kommission so nicht akzeptiert. Sie forderten daher die unveränderte Übernahme der Vergütungstarifergebnisse aus dem öffentlichen Dienst für die Caritas und forderten die Dienstgeberseite auf, im Notfall die Öffnungsklauseln zu nutzen, statt vom BAT abzuweichen.

Dazu sahen sich die AK-Dienstgeber jedoch nicht in der Lage; und bestraften somit alle ihre Kolleginnen und Kollegen, die ihre Hausaufgaben gemacht hatten und die Finanzierung der Tariferhöhung bereits in trockenen Tüchern haben.

 

Wie es weitergeht weiß derzeit keiner. Die Dienstgeber drohten zwar, daß die Tarifrunde 99 damit für die Caritas gelaufen sei. Aber kommt Zeit, kommt Rat und ein neuer Beschluß. (Wetten daß?)

Der Zentralrat wird wohl nicht den Weg der Diakonie gehen wollen und die Ordnung der AK so oft ändern, bis er die passenden und willfährigen Mitarbeiter in der AK hat, die die Dienstgebervorstellungen knieweich abnicken. Dies sagte jedenfalls Caritas-Präsident Puschmann zu.

Zu Risiken, Nebenwirkungen und Chancen dieser Beschlußlage fragen Sie Ihre/n AK-Vertreter/in, Ihre DiAG, Ihren Trägervertreter, Ihren Caritasdirektor oder Ihren Bischof.

 

Beschlossen....

hat die AK wenigstens ein paar kleine Änderungen der AVR. So ist die Zahlung der Geburtsbeihilfe von 700,- DM trotz allgemeiner Reduzierung der Beihilfeleistungen auch weiterhin gesichert,

... die "Fachkrankenschwester" und der "Fachkrankenpfleger" halten nach jahrelangem Antichambrieren (=Vor der Tür der Mächtigen herumlungern, bis man Einlaß findet) ihren Einzug in die AVR,

... zur Freude der Schuldnerberater wird ein tariflicher Abtretungsausschluß in den AVR verankert, der jedoch durch schriftliche Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Dienstgeber aufgehoben werden kann. Wirksam wird die letztere Bestimmung zum 01.10.99.

Das war`s dann auch schon. Die Zeit war knapp genug.

 

Zurückgezogen ....

hat die Dienstgeberseite wenigstens ihr Ansinnen, ausgerechnet an den Kleinsten ihren unerbittlichen Sparwillen zu demonstrieren: Alle Ausbildungsvergütungen in der Anlage 7 zu den AVR sollten um mindestens 25% gekürzt werden. Und das mit dem Argument, daß man nur so Ausbildungsplätze erhalten könne. Das eigentliche Problem liegt wie immer in der mangelnden Solidarität der Krankenhausträger untereinander. Anstatt nach einer Regelung zu suchen, die die Kosten der Ausbildung auf alle Nutznießer verteilt, möchte man lieber bei den Betroffenen kürzen. Da auch noch über Bedarf ausgebildet wird, hätte das zur Folge, daß die Schülerinnen und Schüler der Krankenpflege nicht nur weniger verdienten, sondern auch gleich noch ihre eigene Konkurrenz beim Kampf um die Ausbildungsplätze finanzieren müßten. Ein Glück, daß die derzeitige MAVO und ihr kümmerlicher § 38 die rechtliche Grundlage für dieses Absenkungsmanöver per Dienstvereinbarung derzeit nicht hergibt. Und auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung stand dem Ansinnen drohend im Wege ....

So hatte man wenigstens formale Gründe, den unsäglichen Antrag noch rechtzeitig zurückzuziehen.

 

Näheres wie immer in der Caritaskorrespondenz und im jeweiligen Amtsblatt.
Übrigens: im Mai erscheint ein Sonderheft der Caritas-Korrespondenz mit Kommentar zur Altersteilzeit.

Alles über die Hintergründe lesen Sie in der nächsten ZMV Nr. 2/99. Lesen lohnt, liebe Leute!

Protestbriefe an die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission