Fortbildungen aktuell
Seminar zur Umsetzung der ab 1. Januar 2018 geltenden neuen Entgeltordnungen und den damit verbundenen AVR-Änderungen
Gemäß des Beschlusses der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission sollen spätestens zum 1. Januar 2018 neue Entgeltordnungen für die bisher bestehenden Anlagen 2 (allgemeine Tätigkeitsmerkmale) und 2b (Mitarbeiter/-innen im Rettungsdienst/Krankentransport) in Kraft treten.
Angestrebt ist die Übernahme der TVöD-Entgeltordnungen in die AVR. Betroffen davon werden alle die Mitarbeiter sein, die noch gemäß der Tätigkeitsmerkmale der Anlagen 2 (allgemeine Tätigkeitsmerkmale), 2a (Bestandsmitarbeiter Pflege in stationären Einrichtungen), 2b (Rettungsdienst), 2d (Bestandsmitarbeiter Sozial- und Erziehungsdienst) eingruppiert sind.
Hinweis: Sollten die neuen Entgeltordnungen ganz oder teilweise noch nicht beschlossen sein, so werden ergänzend die AVR-Bestimmungen zu Eingruppierung, Entgelt, Besitzstand und Arbeitszeitrecht sowie die Erfahrungen zu Überleitung und Höhergruppierung AVR Anlagen 31 / 32 mit jeweils aktueller Rechtsprechung behandelt.
Insbesondere für die Mitarbeitervertretungen bedeutet die Überleitung, dass die Zustimmungen Eingruppierung und zu Stufenneufestsetzungen anstehen und auch die Umsetzung der Überleitung und von Besitzstandsregelungen zu überwachen ist. In dem Seminar werden
Zu dem Seminar wird eine umfangreiche Dokumentation mit überleitungsrechnern zur Verfügung gestellt.
Referent: Wolfram Schiering - freiberuflich bis Mai 2017 tätig als Autor von Arbeitsrechtskommentaren (Ketteler-Verlag) und bundesweit tätiger Referent und Arbeitszeitberater. Berater von Personalabteilungen verschiedener kirchlicher Unternehmen und von Anbietern von Dienstplanprogrammen. In der Stiftung St. Konradihaus Schelklingen zuständig für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen.