Vor gut einem Jahr waren wir euphorisch in die offizielle MAVO-Novellierung
eingestiegen. Erste Anhörung, erster Entwurf, erste Ernüchterung,
so die Chronologie des Jahres 2001. Geharnischter Protest der BAG-MAV,
Eichstätt-Tagung zum Thema Mitbestimmung, neuer Entwurf der Projektsteuerungsgruppe
der Personalwesenkommission des Verbandes der Diözesen (VDD), Kolloquium
mit Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen und 9 Generalvikaren(!),
nächste Anhörung mit BAG-MAV, Ankündigung eines neuen
Gesetzentwurfs zum September 2002, so die Chronologie des Jahres 2002.
Interessant bei dieser Novellierung: bei den Generalvikaren gibt es
mindestens ebenso viele Befürworter wie Gegner einer weitgehenden
Novellierung. Ansonsten das gleiche Ritual, das wir aus dem weltlichen
Bereich schon kennen: Die Dienstgeber wollen fast oder gar nichts, die
Mitarbeiterseite mit dem Verweis auf die besondere kirchenspezifische
Situation ein Mitbestimmungswerk, das der weltlichen Betriebsverfassung
als Vorbild dienen könnte. Die BAG-MAV hat nach der letzten Anhörung
eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die allen Diözesanen
Arbeitsgemeinschaften (DIAG) vorliegt und die als Datei auch bei der
BAG-Geschäftsstelle noch abrufbar ist.
Immerhin: die letzte Anhörung hat offensichtlich doch so manchen
Gedanken auf fruchtbaren Boden fallen lassen, denn auch die Generalvikare
werden im Rahmen der Verwaltungsratssitzung des VDD sich im Oktober
einen halben Tag intensiv mit dem Thema MAVO befassen (ein Novum); der
für die nächsten Tage avisierte Gesetzentwurf wird nach letzten
Meldungen in eine weitere (schriftliche) Anhörung gehen.
Radio Vatikan berichtet unter Berufung auf eine Vertreterin des VDD,
dass die Novellierung aufgrund dieser Entwicklungen um ca. ein halbes
Jahr verschoben wird,. Es keimt Hoffnung, dass der neue Gesetzentwurf
tatsächlich auch Inhalte präsentiert, die den Begriff "Novellierung"
rechtfertigt.
Angesichts der Öffentlichkeit und Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens
wird die Katholische Kirche wohl kein Mitbestimmungsrecht glaubwürdig
begründen können, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber
ihren Kolleginnen und Kollegen im weltlichen Bereich benachteiligt.
Was im neuen Gesetzentwurf stehen wird, wissen wir nicht; aber wir wissen,
dass wir den Entwurf erhalten werden, sobald er fertig ist. Für
Mitte September ist die nächste Sitzung der MAVO-AG anberaumt,
wir werden danach umgehend und umfassend berichten.
Meldung von Radio Vatikan vom 27.7.2002:
Die Neuregelung der Mitbestimmungsrechte von rund 700.000 Arbeitnehmern
der katholischen Kirche verzögert sich. Die Bischöfe werden
die Reform der Mitarbeiterverordnung nicht wie geplant im September,
sondern frühestens im Mai nächsten Jahres beschließen.
Das erklärte eine Vertreterin des Verbands der Diözesen Deutschlands
in Bonn. Bis September soll zunächst ein neuer Text erarbeitet
werden. Der alte war von den Arbeitsnehmer-Vertretern abgelehnt worden.
Klärungsbedarf besteht unter anderem bei der Frage, wie weit die
Mitarbeitervertretung künftig auch in Wirtschaftsfragen Informations-
und Beteiligungsrechte erhalten soll.
Die Zukunft der DiAGen und der BAG-MAV
Und was passiert mit den DiAGen und der BAG-MAV? Pater Langendörfer,
Geschäftsführer des Verbandes meinte auf Anfrage beim letzten
Jahresgespräch im Juni, es gebe eine starke Fraktion im Verband
, die die BAG wichtig fänden, aber eine mindestens ebenso starke
Fraktion, die die BAG bis hin zu unnötig fänden (generelle
Zentralismus - Gegner im Verband) und zum Teil auch den Nutzen der DiAGen
anzweifelten.
Was immer diese Bischöfe und Generalvikare zu dieser Meinung gelangen
lässt: die BAG-MAV als Zusammenschluss der DiAGen besteht und arbeitet
konstruktiv innerhalb des kirchlichen Sonderweges. Und sie sorgt sich
um den Erhalt der rund 600.000 Arbeitsplätze in kirchlichen Einrichtungen.
Wenn die entscheidenden Bistumsleitungen kirchliche Einrichtungen in
diesem Umfang im Sozial- und Bildungsbereich nicht mehr halten und finanzieren
wollen, müssen sie den Mut haben, dies zu entscheiden. Solange
sie aber zu den kirchlichen Einrichtungen stehen, müssen sie aber
auch den Mut haben, eine adäquate innerkirchliche Interessenvertretung
sicherzustellen. Die innerkirchliche Möglichkeit, Mitarbeiterinteressen
wahrzunehmen, ist mit gewerkschaftlichen Standards bei weitem nicht
vergleichbar. Dies mit dem platten Argument zu rechtfertigen, kirchliche
Interessenvertretung innerhalb der BAG-MAV sei ja auch nicht von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finanziert, geht argumentativ voll
an der Sache vorbei. Denn schließlich geht es auf der ersten Ebene
um die grundsätzliche Frage der Interessenvertretung, die Finanzierung
ist eine Frage der zweiten Ebene.
Derzeit geht es vorrangig um die Zukunft von rund 400.000 Arbeitsplätzen
im Bereich der ambulanten und stationären Pflege und Versorgung.
Das ist unser Job!! Es geht um die Verwirklichung des hohen Anspruches,
den die Bischöfe in ihrer Erklärung von 1993 an die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter stellen: den besonderen Auftrag der Kirche glaubwürdig
u.a. durch fachliche Tüchtigkeit und gewissenhafte Erfüllung
der übertragenen Aufgaben zu erfüllen.(Art. III,1 der Erklärung).
Dazu beizutragen ist auch unser Job!! (Grundordnung Art.VIII).
Und ganz nebenbei geht es auch um die Hunderttausende Patienten, Benachteiligten
und Klienten, denen sich die Katholische Kirche durch ihren Dienst am
Mitmenschen verpflichtet fühlt und die nur menschenwürdig
versorgt werden können, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.
Doch dazu im folgenden Artikel mehr!
Zur besorgniserregenden Situation im Versorgungs- und
Pflegebereich ...
hat die BAG-MAV Ende Juni die Deutschen Bischöfe, die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages sowie weitere mit dem Thema befassten Adressaten
angeschrieben (Texte unter www.bag-mav.de Aktuelles). Und sie hat Antworten
erhalten, die im Anhang dieses INFOs dokumentarisch abgedruckt sind.
Pater Langendörfer hat im Namen der Vollversammlung der Deutschen
Bischöfe im Verband der Diözesen geschrieben, der Berliner
Kardinal Sterzinsky, Osnabrücks Bischof Bode, der Münsteraner
Diözesancaritasdirektor Kessmann im Auftrag von Bischof Lettmann,
Münster, Diözesancaritasdirektorin Dr. Kugel im Auftrag von
Triers Bischof Marx haben zusätzlich geantwortet. In allen Schreiben
wird die Bedeutung und die Notwendigkeit zum Handeln betont.
Die nötigen Energien hierfür müssen für die Sache
und nicht für die innerkirchliche Diskussion von Zuständigkeiten
genutzt werden. Die Sach- und Finanzierungsfragen sind absolut drängend,
es geht, wie oben schon genannt um eine menschwürdige Versorgung
und Pflege und um jede Menge Arbeitsplätze.
Die BAG-MAV hat deshalb den genannten Bischöfen und dem VDD die
konstruktive Zusammenarbeit und die gemeinsame Vertretung der gemeinsamen
Interessen angeboten.
GD
IgMiCK lebt! Und IgMiCK wächst!
"Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört" (W.
Brandt). Es war ein Experiment. Uns es gelang. Trotz der Widrigkeiten,
als da waren die Differenzen in der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA,
die das Geschehen zu überlagern und zu sprengen drohten.
Worum ging es? Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) definiert
in zwei Artikeln den Mitbestimmungsbereich in der Kirche. Im Artikel
6 beschreibt sie die betriebliche Mitbestimmung, die inzwischen mit
den Organisationsformen MAV, DiAG-MAV und BAG-MAV eine erhebliche (manche
meinen schon furchterregende) Breitenwirkung erzielt. In Artikel 7 definiert
sie die Mitwirkung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, besser
bekannt als System des 3. Weges, bei dem paritätisch besetzte Kommissionen
(KODAen) durch mehrheitliche Beschlüsse tarifähnliche Ergebnisse
produzieren.
Aus der getrennten Aufzählung, die zu systematischen Zwecken sicher
nützlich ist, schließen einige, das sei auch in der Praxis
strikt getrennt zu halten. Beide Bereich hätten nichts miteinander
zu tun und hätten sich jeglicher Fraternisierung (=Verbrüderung)
zu enthalten. Doch da machte die Praxis der Mitarbeitervertretung nicht
mit. Ganz abgesehen davon, dass es einige Multitalente gibt, die sich
in einer Person in beiden Gebieten tummeln, gibt es auch mannigfache
Berührungspunkte in der praktischen Arbeit.
So besteht ein Großteil der MAV-Arbeit in der Beantwortung von
arbeitsrechtlichen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen. Und wenn man
als MAV selbst nicht Bescheid weiß, fragt man bei der DiAG nach.
Dort sammeln sich folglich Anhaltspunkte für fehlende oder nicht
ganz so glückliche arbeitsrechtliche Regelungen. So ist es nur
folgerichtig, dass den meisten DiAGen (nur den bayerischen nicht) das
Recht eingeräumt ist, ihrer jeweiligen AK- oder KODA - Vertretung
Vorschläge für einen verbessernden Antrag zu machen.
Umgekehrt verfügt eine AK- oder KODA - Mitglied im Normalfall über
keinen Apparat, der ihm die Ergebnisse der Kommissionsarbeit an die
Basis der MAVen zu verbreiten hilft. Ebenso wenig verfügt es über
eigenständige Kontakte zur
MAV-Basis in der jeweiligen Diözese.
Daraus ergibt sich: Zum optimalen Ergebnis braucht jede Seite die andere,
erst zusammen können sie die notwendige Durchschlagskraft entwickeln.
Das hat die Basis längst erkannt, die Zusammenarbeit zwischen den
Gremien der betrieblichen und der überbetrieblichen Mitbestimmungsorgane
ist dort eher die Regel als die Ausnahme.
Was noch fehlte, war die Zusammenarbeit auf Bundesebene. Auch da gab
es bereits in den Neunziger Jahren Ansätze zu einer Interessenabstimmung
und Zusammenarbeit . In den letzten 7 Jahren entwickelte sich eine recht
erfreuliche und von gegenseitigem Respekt für die jeweiligen Aufgabenbereiche
getragene Zusammenarbeit zwischen AK-Sprechergruppe und BAG-Vorstand.
Mit der Neuordnung der Zentral-KODA wurde auch die Zusammenarbeit mit
dem verfassten Bereiches intensiver. BAG-MAVVorstand und die beiden
Sprechergruppen von AK und Zentral-KODA pflegen seither
regelmäßige gemeinsame Gespräche.
Zwischenzeitlich gab es auch Entwicklungen im politischen Bereich, bei
denen es um Fragen der Arbeitnehmerschaft allgemein und der kirchlichen
im besonderen ging. Bei mehreren Nachfragen stellte man fest, dass offizielle
kirchliche Stellen wie das Katholische Büro oder der Deutsche Caritasverband
ungefragt Stellungnahmen auch für die Mitarbeiterschaft abgaben
- doch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst bzw. deren Vertretungen
zu fragen, daran dachte niemand. Wieso denn, dafür gibt es doch
die Gewerkschaften, hieß es ganz verblüfft auf Gesetzgeber-
wie Dienstgeberseite.
Da dämmerte den Protagonisten des Dritten Weges wie der kirchlichen
überbetrieblichen Mitbestimmung, dass sich da ein riesiges Loch
in Sachen Außenvertretung der kirchlichen Mitarbeiterschaft auftat.
Wer vertritt die gemeinsamen Interessen der kirchlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gegenüber Politik und Gesellschaft? Niemand! Und
aus dieser Erkenntnis erwuchs die Antwort: Solange niemand sich mit
Fug und Recht als legitimierter bezeichnen kann als die Spitzengremien
der überbetrieblichen und der kollektiven Mitbestimmungsgremien
des Dritten Weges, nehmen wir uns das Recht heraus, diese Vertretung
wahrzunehmen, sagten sich die Sprechergruppen von AK, Zentral-KODA und
der BAG-MAV - Vorstand.
Ein Arbeitstitel für diesen losen Zusammenschluss war auch bald
gefunden: IgMiCK, die "Interessengemeinschaft der Mitarbeiterinnenund
Mitarbeiter in Caritas und Kirche". Und Gelegenheiten, sich bemerkbar
zu machen, gab es auch bald.
Bischof Lehmann wurde überraschend zum Kardinal befördert
(obwohl ihm Kontakte zur BAG-MAV nachgewiesen werden konnten), ein gemeinsamer
Glückwunschbrief von IgMiCK flatterte ihm ins Haus. Der Deutsche
Orden
geriet in eine tiefe Finanzkrise - die IgMiCK forderte die Bischöfe
auf, sich um den Erhalt der kirchlichen Arbeitsplätze zu kümmern.
Folge dieser Politik des Besetzens von freien Feldern: Die IgMiCK -
und damit die Vertreter der über 500000 kirchlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wurden auf einmal wahrgenommen. Beim Jahresempfang des
Kommissariats der Bischöfe 2002 in Berlin war erstmals auch IgMiCK
mit von der Partie.
Natürlich gibt es auch auf der Mitarbeiterseite Leute, die jetzt
zu rechten anfangen, wer denn nun wirklich befugt sei, mit welcher Unterschrift
unter welchen Brief sich als Vertreter der kirchlichen Mitarbeiterschaft
aufzuspielen - doch solche Status- und Zuständigkeitsfragen stehen
erstmal hintan, wenn es um die wahrnehmbare Präsenz kirchlicher
Mitarbeiter geht. Selbst Ver.di pflegt inzwischen das Gespräch
mit IgMiCK, als sei das ganz selbstverständlich.
In Bad Honnef wurde das Thema IgMiCK auf einer 2-tägigen Konferenz
von Vertretern aus AK, KODAen und Zentral-KODA, DiAGen und BAG-MAV-Vorstand
noch vertieft. Auch eine erste Arbeitsdefinition des Phänomens
IgMiCK wurde versucht. Danach ist IgMiCK eine Idee, die die freiwillige
Kooperation der Gremien der betrieblichen Mitbestimmung und des Dritten
Weges auf allen Ebenen zur Unterstützung bei der effizienteren
und effektiveren Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben zum Ziel hat.
In einem kreativitätsfördernden Setting ("Open Space")
bestimmten die Teilnehmer der Konferenz selbst ihre Themen, bearbeiteten
sie in freigewählten Gruppen und hielten die Ergebnisse der Diskussion
fest.
Fazit fast aller Gruppen: Was ganz oben noch geprobt wird, ist an der
Basis der DiAGen selbstverständliche Realität: die Kooperation
zwischen den Gremien der betrieblichen Mitbestimmung und den Akteuren
des Dritten Weges.
Und die Basis erwartet auch selbstverständlich, dass oben ohne
Rangeleien und Ehrpusseligkeiten Mitarbeiterinteressen vertreten werden.
Für Rang-, Positions- oder gar Hahnenkämpfe fehlt bei den
Kollegen und Kolleginnen jegliches Verständnis. Fazit: IgMiCK lebt
- und IgMiCK wächst!
wbf
"Informationsdienst Gesellschaftsethik" (ige)
Unter Federführung des Theologen und freien Journalisten Gerhard
L. Endres hat sich am 13.12. des letzten Jahre der "Verein Netzwerk
Gesellschaftsethik" gegründet. Mit von der Partie sind Kollegen,
deren Wort und Meinung in Sachen gesellschaftlicher Ethik zählt:
Harald Pawlowski, Heiner Ludwig, Paul Schobel, Heribert Zingel, Hans
Ludwig.
Der Verein hat die bisherige Konzeption des "SKI" des "Sozialkatholischen
Informationsdienstes" weiterentwickelt und gibt seit April 2002
den "Informationsdienst Gesellschaftsethik (ige)" heraus (gedruckt
und als e-post). Wer Mitglied werden will (Jahresbeitrag 25 €)
oder an einem Bezug des ige interessiert ist, wendet sich an:
Gerhard L. Endres, Caroline Herschel-Str. 25 in 81829 München,
Tel.089/94539760 oder Fax: 089/945 39761.
Wbf
Übersicht der nächsten Termine:
03. - 05.09.2002 Bundesvorstand in Berlin
18.09.2002 MAVO-AG in Frankfurt
01. - 02.10.2002 Krankenhaustagung in Fulda
08. - 09.10.2002 Bundesvorstand in Göttingen
18. - 20.11.2002 BAG-VV in Berlin
Der Erzbischof von Berlin
02. August 2002
J.-Nr.: B/E-1669/2002 B/Pr
An
BAG-MAV
Postfach 25 ;:
77949 Ettenheim
Sehr geehrter Herr Däggelmann,
dankend bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 17. Juni
2002. Die Nöte in unseren Einrichtungen -mehr in den Pflegeheimen
und bei der ambulanten Pflege als in unseren Krankenhäusern sind
mir aus Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie
mit den Leitungen der Einrichtungen bekannt.
Ich bin mit den Caritasverbänden in Verbindung, um über eine
Darstellung und AnaIyse der Entwicklung des letzten Jahrzehnts hinaus
Auswege zu suchen.
Ich danke Ihnen für die Bemühungen der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Kardinal Sterzinsky
DER BISCHOF VON OSNABRÜCK
GROSSE DOMSFREIHEIT 8
49074 OSNABRÜCK 16.07.2002
Bundesarbeitsgemeinschaft der
Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Herrn Günter Däggelmann
Postfach 25
77949 Ettenheim
BAG-MAV zur besorgniserregenden Situation im Pflegebereich
Sehr geehrter Herr Däggelmann,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 17.06./05.07. d. J., in
welchem Sie unter Beifügung Ihres Schreibens an die Mitglieder
des Deutschen Bundestages auch uns Bischöfe noch einmal an die
in der Tat besorgniserregende Situation im Pflegebereich erinnern.
Gerade auch in unserem Bistum haben wir in den vergangenen Monaten immer
wieder überlegt, wie und wo man unser gemeinsames Anliegen wirkungsvoll
einbringen kann.
Ich werde das Anliegen In die kommende Sitzung des Ständigen Rates
unserer Bischofskonferenz im August mitnehmen, um auch dort noch einmal
nach geeigneten Wegen zu suchen.
Ich versichere Ihnen: Ihre Sorge ist auch meine Sorge!
Mit nochmaligem Dank für Ihre Initiative bin ich
Ihr
Bischof von Osnabrück
DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ
DER SEKRETÄR
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
Im Bereich der Deutschen Bischofkonferenz
77949 Ettenheim AZ : G 4482/02 Schügr
Bonn, den 10. Juli 2002
Betr.: Situation im Pflegebereich
Bezug: Ihr Schreiben vom 17.06.2002 an alle Bischöfe
Sehr geehrter Herr Däggelmann,
die deutschen Bischöfe haben mich gebeten, Ihr oben genanntes
Schreiben zu beantworten.
Für Ihre Darstellung, mit der Sie auf die Situation im Pflegebereich
aufmerksam machen, danke ich Ihnen. Ihre Schilderung einer Situation,
unter der kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden, ist -
soweit ich sehe - von der Tendenz her zutreffend. Jedoch warne ich vor
einer zuspitzenden Verallgemeinerung, da viele kirchliche Einrichtungen
es auch unter erschwerten Bedingungen schaffen, eine achtsame und sorgfaltige
Pflege auf der Grundlage des christlichen Menschenbilds den ihnen Anvertrauten
zuteil werden lassen.
Die Deutsche Bischofskonferenz befasst sich seit einiger Zeit mit dieser
Problematik. So arbeiten die Kommission für Gesellschaftliche und
Soziale Fragen und die Caritas-Kommission derzeit gemeinsam an Überlegungen
zur Gesundheitsreform, in denen gewiss auch die von Ihnen angesprochene
Problematik behandelt wird. Auch im Deutschen Caritasverband wird ein
entsprechendes Papier vorbereitet. Die Bischöfe werden sich also
im Rahmen ihrer Möglichkeiten des Themas annehmen.
Allerdings darf ich darauf aufmerksam machen, dass in dieser Angelegenheit
der Bezug zur MAVO nur schwer zu erkennen ist und die Richtlinien für
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen keine Rechtsgrundlage
für den Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages enthalten.
Wir erwarten, dass Sie ihre Tätigkeit in Zukunft im Rahmen der
geltenden Richtlinien halten werden.
Mit freundlichen Grüßen
P. Dr. Hans Langendörfer SJ
Caritasverband für die Diözese Trier e. V. .
Postfach 1250.
54202 Trier
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich Deutschen
Bischofskonferenz
z.Hd. Herrn Vorsitzenden Günter Däggelmann
Postfach 25
77949 Ettenheim
08.07.02
Schreiben der BAG.MAV an die Bischöfe zur besorgniserregenden
Situation im Pflegebereich vom 17.06.2002
Sehr geehrter Herr Däggelmann,
im Namen von Herrn Bischof Dr. Reinhard Marx danke ich Ihnen herzlich
für Ihr Schreiben vom 17.06.2002. Herr Bischof Marx hat mich gebeten
Ihnen zu antworten, da der Caritasverband für die Diözese
Trier e. V. als Spitzenverband die Belange der ambulanten und stationären
Einrichtungen in katholischer Trägerschaft im Bistum Trier vertritt.
Wir teilen die Einschätzung der BAG-MA V, dass die Rahmenbedingungen
zur Erbringung einer am christlichen Menschenbild orientierten menschenwürdigen
Pflege und Betreuung immer schwieriger werden. Vor diesem Hintergrund
blicken wir angesichts der demographischen Entwicklung mit großer
Sorge in die Zukunft. Ihre Initiative begrüßen wir daher.
Auch wir sind der Auffassung, dass jetzt gehandelt werden muss, damit
zukünftig eine christlichen Ansprüchen genügende Pflege
und Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
unseren Einrichtungen erbracht werden kann.
Entsprechend dieser Überzeugung handeln wir als Spitzenverband
bereits heute mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln: Wir
setzen uns im Rahmen der Selbstverwaltung für ein rationales Personalbedarfsbemessungsystem
ein, das den tatsächlich erforderlichen Pflegebedarf und die hierfür
notwendigen personellen und zeitlichen Ressourcen erfasst. Wir gestalten
die Rahmenbedingungen für die Ausbildung in der Altenpflege im
Saarland (hier tritt zum 1.0ktober 2002 eine neue landesgesetzliche
Regelung in Kraft) und in Rheinland-Pfalz maßgeblich mit und fördern
die Ausbildungsbereitschaft der uns angeschlossenen Einrichtungen (in
Rheinland-Pfalz bilden mehr als 80% der uns angeschlossene Altenhilfeeinrichtungen
im Durchschnitt 6 Schülerinnen und Schüler jährlich aus).
Darüber hinaus unterstützen wir Imagekampagnen für die
Pflegeberufe, zuletzt die Kampagne des Verbandes katholischer Heime
und Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland e. V. für die Altenpflegeberufe,
die zu Beginn dieses Jahres durchgeführt wurde und aufgrund ihres
Erfolges wiederholt werden soll. Aktuell führen wir gemeinsam mit
anderen Verbänden in der LIGA der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege und den Verbänden der privaten Leistungsanbieter
in Rheinland-Pfalz eine breit angelegte öffentlichkeitswirksame
Kampagne unter dem Motto "Pflege ist als Verständnis und guter
Wille" durch. Mit dieser Kampagne wollen wir zum einen auf die
Probleme, die auch in Ihrem Schreiben zum Ausdruck kommen, aufmerksam
machen und konkrete Verbesserungen sowie eine gesellschaftliche Debatte
über den Stellenwert der Pflege einfordern. Zum anderen wollen
wir angesichts der negativen Berichterstattungen in der Öffentlichkeit
aber auch ein Zeichen setzen, welche enormen Leistungen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Einrichtungen und Diensten mit großem Engagement
tagtäglich erbringen.
Zusammen mit dem Deutschen Caritasverband treten wir auch für eine
Reform der Pflegeversicherung ein. Die bestehenden Systemfehler müssen
beseitigt, die Leistungen der Kostenentwicklung angepasst und mit Blick
auf die demographische Entwicklung langfristig gesichert werden.
In diesem Sinne werden wir uns auch weiterhin für die Belange der
Pflegebedürftigen und der sie pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einsetzen und die Erreichung der Ziele, die Sie in Ihrem Schreiben an
die Bundestagsabgeordneten benennen, unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Kugel
(Diözesan-Caritasdirektorin )
Caritasverband für die Diözese Münster e. V.
Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Herrn Günter Däggelmann
Postfach 25
77949 Ettenheim
Datum: 7. August 2002
Offener Brief der BAG-MAV anlässlich der besorgniserregenden Situation
im Pflegebereich
Sehr geehrter Herr Däggelmann,
im Auftrag unseres Bischofs Herrn Dr. Reinhard Lettmann darf ich den
Eingang Ihres Schreibens vom 21. Juni 2002 bestätigen, in dem Sie
auf die besorgniserregende Situation in der Pflege hinweisen.
Auch in der Diözese Münster mit ihren zahlreichen katholischen
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird Ihre Einschätzung
der Situation geteilt, dass der steigende Kostendruck die Arbeitsbedingungen
in der Pflege ständig weiter verschlechtert. Aus diesem Grunde
steht die Situation der Pflege auch in allen Gesprächen, die Vertreter
des Bistums mit den politisch Verantwortlichen führen, regelmäßig
auf der Tagesordnung. Insbesondere der Diözesancaritasverband Münster
als Spitzenverband der katholischen Einrichtungen setzt sich in seinen
Gesprächen mit der Landesregierung NW, den politischen Parteien
und den Kranken- und Pflegekassen für eine Verbesserung der Situation
ein.
In diesem Sinne darf ich Ihnen, auch im Namen des Bischofs, für
Ihr Engagement für eine menschenwürdige Pflege danken und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen :
Ihr
Heinz Josef Kessmann
Diözesancaritasdirektor