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Nach dem Download: Die aktuelle Originaldatei finden Sie unter

Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2, 2b, 2d für Neueinstellungen ab 1.7.2008
AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2a, 2c für Neueinstellungen ab 1.7.2008

avr


 

Anlage 2e: Vergütungsgruppen für Mitarbeiter im ärztlichen Dienst

 


Vergütungsgruppe 1

 

1

Fachärzte, die den leitenden Arzt in der Gesamtheit ihrer Dienstaufgaben vertreten. Das Tätigkeitsmerkmal kann innerhalb einer Klinik [Abteilung] in der Regel nur von einem Arzt erfüllt werden.

 

 

Vergütungsgruppe 1a

1

Fachärzte, denen die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Dienstgeber ausdrücklich übertragen worden ist.

 

 

Vergütungsgruppe 1b

1

Fachärzte, die aufgrund abgeschlossener Facharztweiterbildung in ihrem Fachgebiet tätig sind.   1

 

 

Vergütungsgruppe 2

1

Ärzte mit entsprechender Tätigkeit

 

Anmerkung 1:

Zahnärzte sind Mitarbeiter im ärztlichen Dienst im Sinne dieser Anlage.“