Ort, Datum
Sehr geehrter ...................,
Sie haben von dem mir für den Monat (Monat/Jahr
benennen) zustehenden Gehalt Sozialversicherungsbeiträge
einbehalten, die auf die Umlagebeiträge zur ZVK für die Zeit
vom 1. Januar 2002 bis zur rechtskräftigen Umstellung der Zusatzversorgung
auf das kapitalgedeckte Punktemodell entfallen.
Zu diesem Abzug sind Sie gemäß § 28g SGB IV nicht berechtigt.
Sie hätten den Abzug spätestens mit der dritten Gehaltsabrechnung
nach Fälligkeit des Beitrages vornehmen müssen, außerdem
war die Ausschlussfrist von sechs Monaten gemäß § 23
AVR bereits verstrichen.
Daher mache ich den geschuldeten Betrag in Höhe von (Betrag
benennen) hiermit geltend.
Ich fordere Sie daher auf, den zu Unrecht einbehaltenen Betrag in Höhe
von (Betrag benennen) umgehend, spätestens
aber mit der nächsten Gehaltszahlung (Folgemonat
eintragen) an mich auszuzahlen.
Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach
§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag
(siehe Bundesarbeitsgericht
Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS 1/00).
Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz für
den geschuldeten Bruttobetrag) ebenso spätestens mit der Vergütung
für den Monat (Folgemonat eintragen).
Mit freundlichen Grüßen