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Vorschläge zur Formulierung von Geltendmachungen

 

Geltendmachung zur Rückerstattung der zu Unrecht einhehaltenen Sozialversicherungsbeiträge, die auf die Umlagebeiträge zur ZVK für die Zeit vom 1.1.2002 bis zur rechtskräftigen Umstellung der Zusatzversorgung auf das kapitalgedeckte Punktemodell entfallen.

Wichtig und bitte beachten: Diese Geltendmachung nur verwenden, wenn

  • Sie bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln zusatzversichert sind

  • Sie unter den Geltungsbereich der AVR fallen

  • Ihr Dienstgeber Sozialversicherungsbeiträge einbehalten hat, die auf die Umlagebeiträge zur ZVK für die Zeit vom 1.1.2002 bis zur rechtskräftigen Umstellung der Zusatzversorgung auf das kapitalgedeckte Punktemodell entfallen.

 

Ort, Datum

Sehr geehrter ...................,

Sie haben von dem mir für den Monat (Monat/Jahr benennen) zustehenden Gehalt Sozialversicherungsbeiträge einbehalten, die auf die Umlagebeiträge zur ZVK für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis zur rechtskräftigen Umstellung der Zusatzversorgung auf das kapitalgedeckte Punktemodell entfallen.

Zu diesem Abzug sind Sie gemäß § 28g SGB IV nicht berechtigt. Sie hätten den Abzug spätestens mit der dritten Gehaltsabrechnung nach Fälligkeit des Beitrages vornehmen müssen, außerdem war die Ausschlussfrist von sechs Monaten gemäß § 23 AVR bereits verstrichen.
Daher mache ich den geschuldeten Betrag in Höhe von (Betrag benennen) hiermit geltend.

Ich fordere Sie daher auf, den zu Unrecht einbehaltenen Betrag in Höhe von (Betrag benennen) umgehend, spätestens aber mit der nächsten Gehaltszahlung (Folgemonat eintragen) an mich auszuzahlen.

Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag (siehe Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS 1/00).

Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für den geschuldeten Bruttobetrag) ebenso spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat eintragen).

 

Mit freundlichen Grüßen