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Vorschläge zur Formulierung von Geltendmachungen

 

Geltendmachung zur Rückerstattung des zu Unrecht einbehaltenen Anteils des Sanierungsgeldes im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Wichtig und bitte beachten: Diese Geltendmachung nur verwenden, wenn


Die Geltendmachung zum Download als PDF-Datei

Excel-Datei zur Berechnung des geschuldeten Betrages sowie der Verzugszinsen zum Download


 

Ort, Datum

Sehr geehrter ...................,

seit Januar 2002 überweisen Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg satzungsgemäß zusätzlich zur Umlage in Höhe von 5,5% meines zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ein Sanierungsgeld in Höhe von 0,5% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Gemäß § 1a der Anlage 8 zu den AVR trägt bis zu einem Umlagesatz von 5,2 v.H. der Dienstgeber die Umlage allein, der darŸber hinausgehende Finanzierungsbedarf wird zur HŠlfte vom Dienstgeber durch eine Umlage und zur HŠlfte vom Mitarbeiter durch einen Beitrag getragen. Den Beitrag des Mitarbeiters behŠlt der Dienstgeber vom Arbeitsentgelt ein.

In meinem Fall waren dies bisher 0,15% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Sie lasten mir nun seit Januar 2002 weitere 0,25% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auf, die Hälfte des Sanierungsgeldes. Dafür fehlt jegliche Rechtsgrundlage, denn Umlage und Sanierungsgeld sind verschiedene Tatbestände. Dafür spricht auch, dass sowohl der Staat (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit) als auch die Zusatzversorgungskasse (Bitte um getrennte Überweisung) Sanierungsgeld und Umlage unterschiedlich behandeln.

Die ZVK gibt selbst an, ab 1.1.2002 neben der Umlage in Höhe von 5,5 % (im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes: Arbeitgeberanteil 5,35 % und Arbeitnehmeranteil 0,15 %) vom Arbeitgeber ein steuer- und sozialversicherungsfreies "Sanierungsgeld" in Höhe von 0,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu erheben.

Eine Beteiligung des Mitarbeiters am Sanierungsgeld ist in den AVR nicht vorgesehen.

Daher mache ich den geschuldeten Betrag in Höhe von (Betrag ausrechnen und benennen - Excel-Datei zur Berechnung hier) hiermit geltend.

Bitte korrigieren Sie umgehend den zu meinen Lasten gehenden Anteil wieder auf 0,15% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und erstatten Sie den zu Unrecht einbehaltenen Betrag in Höhe von 0,25% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts aus den Monaten (Januar 2002 bis ...) spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat eintragen).

Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag ab dem 01.01.2002 (siehe Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS 1/00).

Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte Ÿber dem Basiszinssatz für den geschuldeten Bruttobetrag) ebenso spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).

 

Mit freundlichen Grüßen